Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung einer Handwerkerunterkunft (Stand 2024)

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese AGB regeln das Mietverhältnis zwischen der ND6 GmbH (im Folgenden) als Vermieter und dem Mieter für die Nutzung sämtlicher Handwerkerunterkünfte der ND6 GmbH.
1.2. Der Vermieter stellt die Unterkunft ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung durch Handwerker und Monteure zur Verfügung. Eine Nutzung als Erstwohnsitz oder für gewerbliche Zwecke ist ausgeschlossen.
1.3. Die Nutzung der Unterkunft erfolgt auf Grundlage eines Zeitmietvertrages.

2. Mietvertrag

2.1. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung und die Annahme dieser AGB durch den Mieter zustande.
2.2. Der Mieter erhält vor Mietbeginn eine schriftliche Vertragskopie und diese AGB in Textform.
2.3. Die Mietdauer wird individuell im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
2.4. Die vereinbarte Miete ist im Voraus oder in regelmäßigen Raten gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu zahlen.
2.5. Gerät der Mieter mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

3. Stornierungsbedingungen

3.1. Der Mieter kann die Buchung bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.
3.2. Bei Stornierungen ab 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Gesamtsumme fällig.
3.3. Bei Stornierungen ab 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 70 % der Gesamtsumme.
3.4. Ab 6 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Miete (100 %) berechnet, sofern die Unterkunft nicht anderweitig vermietet werden kann.
3.5. Der Vermieter verpflichtet sich, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, um die Stornogebühren zu reduzieren.
3.6. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.
3.7. In Fällen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen oder behördlichen Maßnahmen, entfallen die Stornogebühren, sofern der Mieter diese Umstände nachweist.

4. Nutzung der Unterkunft

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen. Jede vertragswidrige Nutzung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
4.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Unterkunft oder durch Dritte entstehen, die sich mit seiner Erlaubnis in der Unterkunft aufhalten.
4.3. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

5. Haftung des Vermieters

5.1. Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
5.2. Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Ausfälle der Strom-, Wasser- oder Heizungsversorgung, es sei denn, diese resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters.
5.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum des Mieters.

6. Beendigung des Mietverhältnisses

6.1. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
6.2. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mietdauer ist nur möglich, sofern keine Mindestmietdauer vereinbart wurde und die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
6.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei der Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
6.4. Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von [Betrag in €] erhoben.

7. Datenschutz

7.1. Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
7.2. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Mieter ausdrücklich eingewilligt hat.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.3. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

                                                                                    Eschborn, 01.12.2023

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