Allgemeine Geschäftsbedingungen Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
5. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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