Sind Sie auf der Suche nach einer komfortablen und preiswerten Unterkunft für Monteure, Handwerker oder Gruppen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Adresse
Frühlingsaustraße 13b, 63069 Offenbach am Main
Unsere großzügigen und voll ausgestatteten Wohnungen bieten Ihnen den perfekten Rückzugsort nach einem langen Arbeitstag. Das Gebäude erstreckt sich über drei Stockwerke und umfasst insgesamt fünf moderne Wohnungen, die auf die Bedürfnisse unserer Gäste zugeschnitten sind.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Verschiedene Zimmerkategorien: Einzelzimmer, Doppelzimmer und Dreibettzimmer
✅ Schnelles WLAN in allen Monteurzimmern – bleiben Sie mit Kollegen & Familie in Verbindung
✅ Waschmaschinen vor Ort – für maximale Flexibilität während Ihres Aufenthalts
✅ Top-Lage in Offenbach – zentrale Anbindung an Frankfurt & Umgebung
✅ Einkaufsmöglichkeiten, Tankstelle & Imbisse in direkter Nähe
Optimale Verkehrsanbindung:
🚗 Autobahn A3: 3 km
🏢 Messe Frankfurt: 20 km
✈ Flughafen Frankfurt: 20 km
Ob für Kurz- oder Langzeitaufenthalte – wir bieten Ihnen eine bequeme, kosteneffiziente und verkehrsgünstige Unterkunft.
📩 Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Buchung oder weitere Informationen!
Unsere Unterkunft bietet Ihnen komfortable Zimmer in folgenden Kategorien: Einzelzimmer, Doppelzimmer und Dreibettzimmer.
Jede Kategorie ist ideal auf die Bedürfnisse von Monteuren, Geschäftsreisenden und Langzeitgästen abgestimmt.
Kontakt
E-Mail: anfrage@of-mz.de
Telefon: 06196 - 58 655 573
Mobil / Whatsapp: 0173 - 2714059
Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB regeln das Mietverhältnis zwischen der ND6 GmbH ("Vermieter") und dem Mieter für die vorübergehende Nutzung von Handwerkerunterkünften. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu gewerblichen, nicht dauerhaft wohnlich veranlagten Zwecken im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten des Mieters bzw. dessen Mitarbeiter. Eine dauerhafte Wohnnutzung oder Anmeldung als Haupt- oder Nebenwohnsitz ist unzulässig. 1.2. Definition Handwerker und Monteure: Als Handwerker und Monteure im Sinne dieser AGB gelten ausschließlich Personen, die eine berufliche Tätigkeit im handwerklichen oder technischen Bereich ausüben und im Rahmen ihres Einsatzes vorübergehend eine Unterkunft benötigen. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen einen Nachweis über seine berufliche Tätigkeit vorzulegen (z. B. Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung oder Gewerbeanmeldung). Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Im Falle vorsätzlich falscher Angaben zum beruflichen Status oder bei Zweckentfremdung der Unterkunft behält sich der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB vor. 1.3. Zulässige Nutzung: Die Unterkunft dient der vorübergehenden Wohnnutzung durch beruflich eingesetzte Handwerker und Monteure (zeitlich befristetes Arbeiten fern vom Hauptwohnsitz). Eine Nutzung zu touristischen Zwecken oder als Erstwohnsitz ist ausgeschlossen. Die maximale Mietdauer beträgt 6 Monate pro Kalenderjahr. Jegliche anderweitige Nutzung, insbesondere für nicht handwerkliche gewerbliche Zwecke, ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 1.4. Befristeter Mietvertrag: Der Vertrag ist ein befristeter Zeitmietvertrag. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. 1.5. Videoüberwachung: Das Gebäude sowie öffentliche Bereiche werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der Sicherheit des Gebäudes. Betroffene Personen können Auskunft über die Datenverarbeitung verlangen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und dient ausschließlich der Sicherheit und Prävention von Straftaten. Die Aufzeichnungen werden nur bei berechtigtem Interesse eingesehen und nach gesetzlichen Fristen gelöscht.
Mietvertrag, Vertragsabschluss und Gültigkeit
2.1. Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. 2.2. Die AGB werden dem Mieter mit der Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt. Mit der Zahlung der Rechnung oder der Nutzung der Unterkunft gelten die AGB als akzeptiert. Der Mieter erhält die AGB vorab zur Verfügung gestellt und erkennt sie durch Nutzung verbindlich an 2.3. Eine gesonderte Unterschrift zur Annahme der AGB ist nicht erforderlich. 2.4. Die Zahlung der ersten Mietrate ist innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. 2.5. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter bleibt in diesem Fall für bereits entstandene Kosten haftbar. 2.6. Zahlungsverzug & Mahnkosten: Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von 10,00 € pro Mahnschreiben zu erheben. Bei einem Verzug von mehr als 5 Werktagen kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt 2.7. Kein Widerrufsrecht: Die Buchung erfolgt ausschließlich für beruflich bedingte Aufenthalte. Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln..
Pflichten des Mieters
3.1. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und wird dem Mieter in Textform zur Verfügung gestellt (per E-Mail und QR-Code in der Unterkunft). Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen. 3.2. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit durch ihn, seine Mitbewohner oder Besucher verursachten und auch fahrlässig verursachte Schäden an der Unterkunft oder dem Inventar. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. 3.3. Der Mieter verpflichtet sich, das WLAN nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht für illegales Filesharing oder strafbare Inhalte. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden oder Forderungen Dritter. 3.4. Besucher sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Nicht angemeldete Übernachtungsgäste können zur außerordentlichen Kündigung führen und ggf. zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden, sofern ein berechtigter Verdacht auf unerlaubte gewerbliche Nutzung oder Täuschung vorliegt. 3.5. Der Vermieter oder ein beauftragter Dritter ist berechtigt, die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung zur Wartung, Kontrolle oder Reinigung zu betreten. In Notfällen ist ein Zutritt auch ohne Vorankündigung gestattet. 3.6. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen des Mieters, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Beendigung des Mietverhältnisses
4.1. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. 4.2. Der Mieter hat die Unterkunft in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. 4.3. Reinigungspauschale: Wohnung: 150,00 € (netto zzgl. 19 % USt.). Zimmer: 50,00 € (netto zzgl. 19 % USt.). Diese Kosten sind hiermit vertraglich vereinbarte Pauschalen und sind nicht als versteckte Schadensersatzforderungen ausgelegt. Bei unverhältnismäßiger Verschmutzung wird eine Pauschale auf Basis des tatsächlichen Aufwands erhoben. 4.4. Schlüsselverlust: Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 100 € zzgl. MwSt. berechnet. Muss die Schließanlage ersetzt werden, trägt der Mieter die vollen Kosten. 4.5. Verspätete Räumung: Bei nicht fristgerechter Räumung haftet der Mieter für alle Folgeschäden. Der Vermieter kann eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Tagesmiete pro angefangenen Tag verlangen. 4.6. Kein Anspruch auf Rückerstattung: Bei vorzeitigem Auszug besteht kein Anspruch auf anteilige Mietrückerstattung.
Datenschutz 5.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO (Verantwortlicher ist die ND6 GmbH, Alfred-Herrhausen Allee 3-5, 65760 Eschborn) verarbeitet. 5.2. Die Speicherung erfolgt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Schlichtung bei Streitigkeiten 6.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis zunächst eine gütliche Einigung durch ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anzustreben. 6.2. Bei gewerblichen Mietern wird das Schlichtungsverfahren nach der Mediationsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main durchgeführt. Kommt binnen 14 Tagen keine Einigung über den Schlichter zustande, kann jede Partei ein Verfahren bei der IHK einleiten oder einen neutralen Mediator vorschlagen. 6.3. Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, erfolgt die Schlichtung auf freiwilliger Basis. Der Vermieter erklärt in diesem Zusammenhang: "Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen." 6.4. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens hemmt nicht das Recht des Vermieters, bei dringendem Handlungsbedarf (z. B. Zahlungsverzug, vertragswidriger Nutzung, Gefahr für die Mietsache) gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen oder fristlos zu kündigen. 6.5. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sowie sämtliche damit verbundenen Aufwendungen (z. B. Anwalts-, Mediatoren- und Verfahrenskosten) trägt der Mieter allein.
Schlussbestimmungen 7.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 7.2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Mieter Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
der ND6 GmbH (Monteurzimmer-Main-Offenbach)
(Vertragsbestandteil gem. Buchungsbestätigung)
Diese Hausordnung dient dem reibungslosen Miteinander, dem Schutz des Eigentums sowie der Sicherheit und Ordnung in unseren Unterkünften. Jeder Mieter verpflichtet sich, die nachstehenden Regeln während seines Aufenthalts einzuhalten.
1. Allgemeines Verhalten
Rücksicht, Respekt und ein ordentlicher Umgang mit dem Eigentum und den Mitbewohnern sind selbstverständlich.Das Inventar ist pfleglich zu behandeln.Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
2. Rauchmelder & Brandschutz
Rauchmelder dürfen nicht abgedeckt, entfernt oder manipuliert werden – z. B. durch Folien oder Tüten. Verstöße stellen eine grobe Pflichtverletzung dar.
Folgen: Vertragsstrafe von 250 €, fristlose Kündigung und – bei Vorsatz – ggf. strafrechtliche Anzeige.
3. Rauchen, E-Zigaretten & Cannabis
Rauchen (einschließlich E-Zigaretten/Vape-Produkten) sowie Cannabiskonsum sind in allen Innenräumen verboten. Erlaubt nur in ausgewiesenen Außenbereichen.Folgen: Reinigungskosten ab 150 € (je nach Aufwand), Abmahnung oder Kündigung.
4. Sauberkeit & Küche
Küche, Geräte und Oberflächen nach jeder Nutzung reinigen.Keine Essensreste zurücklassen. Lebensmittel bei Abreise entsorgen.Müll ist ordnungsgemäß und getrennt zu entsorgen (Restmüll, Papier, Verpackung, Bio).
5. Bad & Hygiene
Nach dem Duschen mindestens 15 Minuten lüften, Heizung dabei ausschalten.Keine Speisereste oder Abfälle in Toilette oder Dusche entsorgen.
6. Ruhezeiten
Nachtruhe: 22:00 – 06:00 Uhr, Mittagsruhe: 12:00 – 15:00 Uhr. Vermeiden Sie Lärm jeglicher Art (Musik, Türenschlagen, laute Gespräche).Verstöße: Erst Abmahnung, bei wiederholter Störung droht Kündigung.
7. Besucherregelung
Besucher sind vorab anzumelden. Übernachtungen unangemeldeter Personen sind untersagt.Verstoß: Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
8. Tiere
Tiere sind nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Verstoß: Bei unerlaubter Tierhaltung: Reinigungskosten ab 200 € können erhoben werden.
9. Schäden & Haftung
Schäden sind dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Besucher oder Mitbewohner schuldhaft verursacht werden. Mutwillige Zerstörung wird zur Anzeige gebracht.
10. Nutzung der Unterkunft
Die Unterkunft darf nicht gewerblich (z. B. als Lager, Werkstatt) genutzt werden. Keine Lagerung von Werkzeug im Außenbereich. Möbel und Inventar dürfen nicht ins Freie gebracht werden. Geräte (Heizung, Router etc.) dürfen nicht umprogrammiert oder manipuliert werden.
11. Heizen & Lüften
Täglich mindestens 10 Minuten Stoßlüften.Bei offenem Fenster: Heizung ausschalten. Die Heiztechnik darf nicht verstellt oder dauerhaft manipuliert werden.
12. Wertsachen & Garderobe
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder Garderobe, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Wir empfehlen, Fenster und Türen stets zu verschließen.
13. Schlüsselverlust
Bei Verlust eines Schlüssels wird eine pauschale Gebühr von 100 € zzgl. USt. erhoben. Ist der Austausch der Schließanlage erforderlich, trägt der Mieter die tatsächlichen Kosten (bis zu 500 € oder mehr).
14. Parken & Außenbereich
Nur die gekennzeichneten Stellplätze dürfen genutzt werden. Das Abstellen von Werkzeug, Materialien oder Gegenständen im Außenbereich ist nicht gestattet.
15. Mülltrennung
Der Mieter ist verpflichtet, den Müll nach Fraktionen zu trennen: Restmüll, Papier, Verpackung, Biomüll.Sperrmüll darf nicht abgestellt werden – Entsorgungskosten bei Verstoß trägt der Mieter.
16. Alkohol & Feiern
Übermäßiger Alkoholkonsum sowie Feiern oder Partys sind untersagt. Störungen durch alkoholbedingtes Verhalten führen zur Abmahnung oder fristlosen Kündigung.
17. Sorgfaltspflicht beim Verlassen der Unterkunft
Beim Verlassen der Unterkunft sind:Fenster zu schließen, Heizung zurückzudrehen, Licht und Herd auszuschalten. Bei Schäden oder Diebstahl durch Fahrlässigkeit haftet der Mieter.
18. WLAN-Nutzung & Haftung
Die Nutzung des bereitgestellten WLANs erfolgt auf eigene Verantwortung. Untersagt sind insbesondere: illegale Downloads (z. B. Filesharing), der Besuch strafbarer oder extremistischer Inhalte.Der Nutzer haftet vollumfänglich für Abmahnungen oder rechtliche Folgen. Bei Missbrauch kann der Zugang dauerhaft gesperrt werden.
19. Sprache & Auslegung
Die verbindliche Fassung dieser Hausordnung ist in deutscher Sprache verfasst.Übersetzungen (z. B. Englisch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch) können bereitgestellt werden. Im Zweifelsfall gilt stets die deutsche Fassung.
20. Videoüberwachung
Die Gemeinschaftsbereiche im Gebäude (z. B. Eingangsbereich, Flure, Küche, Waschräume) sowie der Außenbereich (z. B. Hof, Stellplätze, Eingänge) werden aus Sicherheitsgründen und zur Prävention von Vandalismus und Diebstahl videoüberwacht. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem Schutz von Personen, Eigentum und Hausordnung und werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach gesetzlich zulässigen Fristen automatisch gelöscht.Der Zugriff auf die Aufzeichnungen ist auf den Vermieter bzw. beauftragte Personen beschränkt und erfolgt nur bei berechtigtem Anlass, etwa bei Sicherheitsvorfällen.
Die Videoüberwachung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
21. Zutrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dritter ist berechtigt, die Unterkunft zu betreten, wenn dies aus einem berechtigten Anlass erfolgt, insbesondere: zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands der Unterkunft, zur Durchführung von Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten, zur Gefahrenabwehr (z. B. bei Wasserrohrbruch, Rauchentwicklung, Stromausfall), zur Vorbereitung einer Nachvermietung am Ende des Mietverhältnisses. Der Zutritt erfolgt in der Regel nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist (mindestens 24 Stunden). In Notfällen (z. B. Gefahr für Personen, Gebäude oder Nachbarn) ist ein Betreten auch ohne vorherige Ankündigung zulässig. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter in diesen Fällen den Zugang zu ermöglichen und kooperativ zu handeln.
Wir danken Ihnen für Ihr rücksichtsvolles Verhalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die ND6 GmbH oder deren Beauftragte.
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